Die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen muss gewährleistet werden und darf nicht von der sozioökonomischen und geografischen Herkunft oder dem Geschlecht beeinträchtigt werden. Das gilt insbesondere bei der Berufswahl, bei Bewerbungen, Stipendien und Löhnen. Zentral für die Chancengleichheit sind die Durchlässigkeit des Bildungssystems und der Zugang zur Erstausbildung auch für über 16-Jährige.