Nein zum Verhüllungsverbot!

Das Jugendkomitee für eine offene Schweiz (JKOS) tritt für Offenheit, Solidarität und gegenseitigen Respekt ein. Wir kämpfen gegen jede Form der Diskriminierung – sei es aufgrund der Religion, des Alters, der Herkunft, der Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung, der Lebensweise oder des sozioökonomischen Status.

Die Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ verlangt, dass überall in der Schweiz niemand mehr sein Gesicht verhüllen darf. Dieses Verbot diskriminiert Menschen aufgrund ihres Glaubens oder ihrer Lebensweise und schränkt die Freiheit ein. Wir sind der Ansicht, dass eine solche Diskriminierung dem gesellschaftlichen Zusammenhalt schadet und den politischen, sozialen und kulturellen Austausch erschwert. Die Vielfalt, die zu unserer Gesellschaft gehört, soll als Chance und nicht als Bedrohung wahrgenommen werden. Wir möchten, dass sich jeder Mensch in einer offenen, inklusiven und modernen Gesellschaft entwickeln kann.

Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Initiative zum Verhüllungsverbot abzulehnen und haben einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet. Dieser sieht ein Gesetz vor, das Personen verpflichtet, Vertreter*innen einer Schweizer Behörde das Gesicht zu zeigen, damit sie identifiziert werden können. Wenn die Initiative abgelehnt wird, tritt der indirekte Gegenvorschlag automatisch in Kraft.

Nein zur Ausgrenzung!

Die Annahme der Initiative könnte dazu führen, dass Menschen aufgrund ihrer Überzeugungen vom sozialen Leben ausgeschlossen werden. Personen, die ihre Gesichtsverschleierung nicht abnehmen möchten, wären gezwungen, zu Hause zu bleiben und die Öffentlichkeit zu meiden. Die Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und die Integrationsmöglichkeiten wären fatal.

Das Initiativkomitee behauptet, dass kein freier Mensch sein Gesicht verhülle und das Verhüllungsverbot somit Unterdrückung bekämpfe. Ohne die betroffenen Personen zu Wort kommen zu lassen, kann jedoch nicht über ihre Beweggründe geurteilt werden. Die Verschleierung des Gesichts kann verschiedene Gründe haben. Eine staatliche Kleidungsvorschrift schränkt die Freiheit der Menschen grundsätzlich ein. Ob das Verbot für Menschen die tatsächlich unterdrückt werden eine befreiende Wirkung hat ist nicht sicher, da ein Verhüllungsverbot auch zu sozialer Isolation führen kann. Wir sind der Meinung, dass die Arbeit zur Erreichung der Chancengleichheit inklusiv erfolgen muss und Personen die weitere Diskriminierungen erleben, fördern sollte. Ein Verbot inkludiert betroffene Personen nicht in den sozialen Diskurs, es resultiert lediglich in einem Zwang, welcher bestehende Diskriminierungsmechanismen festigt. Eine Einschränkung der Religionsfreiheit fördert die Stigmatisierung und Ausgrenzung. Ausserdem erachten wir die Einführung von Kleidungsvorschriften in die Bundesverfassung als sehr gefährlich, da es ein Präzedenzfall für weitere Kleiderordnungen sein könnte. Die Annahme einer solchen Vorschrift könnte als Basis für weitere Einschränkungen wie beispielsweise ein Kopftuchverbot dienen. Diskriminierende Kleidungsvorschriften widersprechen den Werten des Jugendkomitees für eine offene Schweiz.

Nein zur Einschränkung einer gesunden Entwicklung junger Menschen!

Die Initiative lehnt gewisse kulturelle Hintergründe ab und bringt somit verschiedene Risiken mit sich. Besonders junge Menschen können sich nicht frei entfalten, wenn der Ausdruck ihrer Religion und Kultur öffentlich abgelehnt und verurteilt wird. Stigmatisierung schränkt junge Menschen in der Wahl sowie im Ausleben ihrer Lebensweise ein und birgt somit eine grosse Gefahr für eine gesunde Entwicklung.

Das Verhüllungsverbot widerspricht den Bestrebungen des JKOS, Offenheit gegenüber Personen aus anderen Ländern, Religionen und Kontexten zu fördern. Ein Ja zum Verhüllungsverbot würde ein Zeichen der Ablehnung kultureller und religiöser Vielfalt setzen und betroffene Personen isolieren. Deshalb setzt sich das Jugendkomitee für eine offene Schweiz für ein NEIN zum Verhüllungsverbot am 7. März 2021 ein.

Mirjam Kottmann, Sekretärin JKOS
mirjam.kottmann@sajv.ch
Tel: 031 326 29 35