Über unerreichbare Utopien und Massnahmenpläne

«Chancengleichheit in der Bildung ist ein illusorisches Ziel. Jeder Mensch ist mit eigenen Möglich- und Fähigkeiten, Kompetenzen und Zielen geboren: Deswegen wird die Chancengleichheit, welche die Gleichheit der Individuen zu Grunde hat, nie real existieren. Ein historisches Äquivalent dazu könnte der Sozialismus sein, der davon ausgeht, dass jede Person dieselben Wünsche und Vorstellung einer zukünftigen Gesellschaft hat. Da dieser Zustand nicht erreichbar ist, wird eine solche Grundlage langfristig zu Interessenskonflikten führen.» Eine Paraphrase, dass ich auch über ein Jahr nachdem ich es zu hören bekam noch in den Knochen spüre. Präsidentin der EDK und Bildungsdirektorin des Kantons Zürich Silvia Steiner antwortete mir in dieser Form auf meine Frage, ob es denn nicht ihr Ziel sei, Chancengleichheit im Bildungssektor zu schaffen und, ob die angekündigten Sparmassnahmen im öffentlichen Sektor das Erreichen dieses Ziels nicht erschweren beziehungsweise fast verunmöglichen. Ist eine solche Aussage für eine Person, die den Auftrag der Sicherstellung einer Bildung nach Schweizer Standards innehat, legitimiert?

Es ist nicht der Auftrag dieses Texts, ebendiese Frage zu beantworten: Es geht hier um Grundsätze. Was bedeutet Chancengleichheit, was Chancengerechtigkeit im Bereich der Bildung? Sollte diese Ideologie verfolgt werden? Wenn ja, was können wir alle tun, um ein faireres Schulsystem zu schaffen?

Wieso sollte ein Missstand, der gar nicht existiert, denn plötzlich ein Thema werden? Als Bildungspolitiker wird mir immer wieder vorgeworfen, dass ich die ohnehin privilegierten Schülerinnen und Schüler immer mehr verwöhnen möchte. Ein Schlagwort: Kuschelpolitik. Doch um zu verstehen, wieso ich und mit mir die Union der Schülerorganisationen USO Chancengleichheit fordert, muss dargelegt werden, was wir unter einer aufgeklärten, humanistischen Bildung verstehen. Bildung ist ein Selbstzweck. Keine direkte wirtschaftliche Ressource, kein Rohstoff, kein Profitmaximierungsgerät. Menschen bilden sich, um eine gesellschaftliche und persönliche Reife zu erreichen. Die Volksschule bildet den Grundstock der Allgemeinbildung. Die allgemeinbildenden Bildungsgänge der Sekundarstufe I und II vertiefen diese und bereiten oftmals auf ein Studium oder einen höheren Bildungsweg vor. Die berufsbildenden Möglichkeiten dienen der Selbstverwirklichung in einem Berufsfeld. Selbstverwirklichung gilt für die sich Bildenden in jedem Fall als Schlüsselwort: Denn sobald Schülerinnen und Schüler eine intrinsische Motivation, einen verinnerlichten Ansporn, finden, werden sie unsere Gemeinschaft am erfolgreichsten bereichern, sei dies in gesellschaftlichen, sozialen, oder wirtschaftlichen Aspekten. Um die Intellektuellentheorie des Bildungstheoretikers und Philosophen Antonio Gramsci in diesen Kontext zu setzen: Alle Bildungswege, seien diese an einer Volks-, Sekundar-, Mittel-, oder einer Hochschule, dienen dazu, organische Intellektuelle herauszubilden, welche langfristig das Erblühen von uns allen sichern. Das ist der Selbstzweck der Bildung.

Einer sich selbst dienenden Berufung nachzugehen, ohne dabei unabdingbar an Zwänge denken zu können, ist ein Privileg, welches auf dieser Annahme basierend jedem Menschen zu Gute kommen sollte. Dem ist jedoch bei weitem nicht so. In einem Interview mit Susanne Loacker im «Beobachter» beantwortet Samantha Sengupta, eine Primarschullehrperson aus einer «Gegenden mit hohem Migrationsanteil» im Kanton Zürich, die Frage, ob unser System denn nicht bereits chancengerecht sei, mit Lachen. So zeigt eine Erhebung der Universität Zürich zuhanden der Bildungsdirektion des Kantons Zürich[1], dass Privilegien Verteilung und «Höhe des Schulabschlusses» direkt korrelieren: In einer Gruppe, welche 25% benachteiligte, 25% eher benachteiligte, 25% eher privilegierte und 25% privilegierte Schülerinnen und Schüler beinhaltet, ist die Verteilung der Abschlüsse definitiv einleuchtend. 47% der Schülerinnen und Schüler, welche die Sekundarstufe B besuchen, gehören zu den Benachteiligten, während nur 6% ebendieser Schülerinnen und Schüler privilegiert sind. Im Langgymnasium ist die Verteilung noch erschreckender: Schülerinnen und Schüler der Langgymnasien gehören 69% der privilegierten Schicht, auf der anderen Seite zu 8% der eher benachteiligten und zu 0% der benachteiligten Schicht an. Ein Fakt, der aufzeigt, wie ungerecht unser Bildungssystem ist.

Nun, verstehen Sie mich nicht falsch, werte Leserin, werter Leser. Ich fordere nicht, dass wir die verschiedenen Stufen der Schulbildung abschaffen. Oftmals wird die Auslegung der Chancengleichheit so definiert, dass jede Schülerin und jeder Schüler der Schweiz dieselbe Bildung erfahren. Dies ist jedoch nicht die meinige. Ich stehe ein für gleiche Möglichkeiten für alle. Die «Höhe der Bildung» soll vor Allem vom Eigeninteresse, der eigenen Motivation und den Möglichkeiten der Selbstverwirklichung abhängen. Meine Zukunftsvision ist es, dass wir die Korrelation von sozio-gesellschaftlichem Stand und Bildungsniveau, welches eine Schülerin oder ein Schüler erfährt, überwinden können.

Wenn Sie noch nicht davon überzeugt sind, dass ein Zusammenhang zwischen der Privilegierung gewisser Schülerinnen und Schüler und dem Bildungsstand, welcher ihnen zugute kommt, existiert oder Sie diesen Umstand noch nicht als problematisch wahrnehmen, lassen Sie Urs Moser, Geschäftsleitungsmitglied des Instituts für Bildungsevaluation der Universität Zürich sowie Mitglied der nationalen Projektleitung für Pisa-Studien, Ihnen einen Teufelskreis präsentieren. Er zeigt, dass Schülerinnen und Schüler nicht nur vor Problemen wie der Diskriminierung von Lehrpersonen, die «Kinder aus tieferen Schichten tendenziell schlechter beurteilen», leiden, so Moser. Er zeigt in einem Interview auch auf, dass schlechte Bildung «vererblich» ist.

«Eltern mit wenig Wissen, wenig Zeit, schlechten Deutschkenntnissen und mit geringen emotionalen und finanziellen Möglichkeiten können ihr Kind nicht gleich unterstützen wie gebildete Eltern, die alles daransetzen, dass ihr Kind erfolgreich durch die Schule kommt. Um das zu ändern, müsste man von Geburt an direkt in das Familiensystem eingreifen. Das kann man aber nicht. Eltern können ihre Kinder innerhalb eines legalen Rahmens so erziehen, wie sie es für richtig halten.», erläutert er. Doch kann man nicht ins Familiensystem eingreifen? Wo setzen wir die Grenzen, welche zur «Integrität der Familie» nicht überschritten werden dürfen?

Ob wir nun von Chancengleichheit, Chancengerechtigkeit oder Bildungsgerechtigkeit sprechen: Das Ziel ist uns allen bewusst. Wir wollen ein System, das keine Schülerinnen, keine Schüler auf Grund ihrer Herkunft, ihrer finanziellen, familiären oder gesellschaftlichen Situation oder ihrer Erziehung in der Möglichkeit, wie sie welche Bildungseinrichtung besuchen, behindern. Wir wollen, dass die eigenen, inneren Interessen der Schülerinnen und Schüler zuoberst stehen. Wir wollen uns selbst verwirklichen können.

Ich schaue in die Zukunft und sehe Licht am Ende des Tunnels: Nach Jahren der Diskussion, wie doch nun endlich Chancengleichheit geschaffen werden kann, erheben sich auch die Betroffenen. Die Schülerinnen und Schüler haben auch eine Meinung. Schreien wir sie in die Ohren der Bevölkerung und geniessen wir das Privileg, ernstgenommen zu werden.

Für die Union der Schülerorganisationen der Schweiz und des Fürstentums Lichtenstein
USO-UCE-UCS

Timothy Oesch
Generalsekretär

 www.uso.ch
+41 31 398 18 78
Timothy.oesch@uso.ch

[1] Entwicklung schulischer Leistungen während der obligatorischen Schulzeit, Domenico Angelone, Florian Keller und Urs Moser, November 2013, http://www.ibe.uzh.ch/dam/jcr:00000000-7f28-1670-ffff-ffffba93c96f/Lernstandserhebung_9KlasseZH_Bericht.pdf

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